Homosexuelle Ehen – ist die standesamtliche Ehe zeitgerecht?

Wie oft sieht man im TV oder in Zeitschriften, dass homosexuelle Prominente mit ihrem Lebenspartner auftreten. Obwohl diese Paare bereits seit Jahren eine feste Beziehung haben, werden sie nie als verheiratete bezeichnet. Das hat einen Grund!

In Deutschland sind bis heute noch keine standesamtliche Hochzeit für homosexuelle Paare erlaubt. Jedoch besteht seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft als gleichgeschlechtliches Ehepaar einzugehen. Eine Eheschließung, wie sie laut Gesetzbuch definiert ist und als verheiratet betitelt wird, ist bisher noch nicht möglich.

Um auch nach außen hin der Eintragung der Lebenspartnerschaft einen Unterschied zur Eheschließung zu vermitteln, wurden diese in den Anfangsjahren in der KFZ Anmeldestelle getätigt. Die rechtlichen Veränderungen erfolgten in den letzten Jahren. Durch einige Vorteile des Bundesverfassungsgerichts wurde klargestellt, dass rechtliche Benachteiligung eingetragener homosexueller Paare gegen das Grundgesetz verstößt. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist seit dem besonders im Steuerrecht gleichgestellt worden. Es gibt das Ehegattensplitting, die Hinterbliebenenversorgung und das Beamtenrecht für homosexuelle Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Die Benachteiligung von homosexuellen Ehepaaren ist verfassungswidrig

Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung homosexueller Ehepartner als verfassungswidrig erklärt hat, geht der Lesben- und Schwulenverband davon aus, dass gleichgeschlechtliche Paare in 150 Regelungen in 54 Gesetzen immer noch gegenüber Ehepaaren benachteiligt sind. Es scheint eher symbolisch, dass die SPD am 27. Mai 2015 insgesamt 23 Gesetze und Verordnungen auf homosexuelle Lebenspartnerschaften ausgedehnt hat. Es wurde zum Beispiel die Regelung zur Nutzung von Schrebergärten festgelegt. So kann ab diesem Zeitpunkt der Strebergarten Vertrag des toten Lebenspartners übernommen werden. Auch ist die doppelte Lebenspartnerschaft seit diesem Gesetzesentwurf verboten.

Der Lesben- und Schwulenverband kritisiert, dass der Gesetzgeber nur einige Regelungen herausgegriffen hat. Besonders das Abstammungsrecht liegt dem Verband am Herzen. Bringt eine Frau in einer lesbischen Partnerschaft ein Kind zur Welt, wird dieses vom Gesetz her nicht als gemeinsames Kind anerkannt. In Hetero-Ehen ist dies eine Selbstverständlichkeit. Homosexuelle Lebenspartner hingegen müssen das Kind adoptieren, um dieselben Rechte zu erlangen wie andere Eltern. Je nach Zeugungsart des betroffenen Kindes, kann der biologische Vater sich vom Gesetz her gegen diesen Schritt sträuben.

Pro und Contra

Es gibt viele Gründe, die für aber auch gegen eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehepartner sprechen. Wenn die religiösen und emotionalen Gründe außer Acht gelassen werden, ist die standesamtliche Eheschließung eine Möglichkeit für den Gesetzgeber, auf die Geburtenrate Einfluss zu nehmen. Solange Ehepaare mit Kindern eine von Gesetz festgelegte Förderung erfahren, kann aus diesem Grund mit einer höheren Geburtenrate gerechnet werden. Es ist verständlich, dass der Gesetzgeber diesen Einfluss nicht einfach abgeben möchte. Ein weiteres Ziel ist es, mit diesen Gesetzen geschiedenen Frauen mit Kindern abzusichern. Alles Fälle, die nur in Ausnahmesituationen auf homosexuelle Paare zu treffen.

Der größte Streitpunkt bleibt weiterhin, ob es diesen Paaren gesetzlich ermöglicht werden soll Kinder zu adoptieren. Diese Frage löste im vergangenen Jahr in Frankreich zahlreiche Massendemonstrationen aus. Obwohl in diesem Land seit 1999 Homo-Ehen als eingetragene Lebensgemeinschaft registriert werden können, ist sie auch dort in vielen Punkten nicht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. Besonders die katholische Kirche und viele gläubige Katholiken stellen sich gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare.

Ist das soziale Umfeld bereit?

Auch stellt sich die Frage, ob die heutigen Elterngenerationen und das soziale Umfeld in Deutschland homosexuelle Ehen in dieser Form tolerieren und akzeptieren? Bei dem Adoptionsrecht geht es nicht um die Gleichstellung homosexueller Ehen, sondern um das Wohl von Kindern. Ist das soziale Umfeld in Deutschland auf Kinder von Homosexuellen Ehen vorbereitet? Hat sich die Generation der heutigen Eltern bereits an homosexuelle Ehen gewöhnt, so dass sie die neue Generation schon vorurteilsfrei erziehen konnten? Oder müssen sich Kinder homosexueller Ehen im Kindergarten oder in der Schule Vorurteilen und dem entsprechendem Mobbing immer noch aussetzen? Es ist auch zu prüfen, inwieweit der Religionsunterricht und der Biologieunterricht dementsprechend ausgerichtet sind.

Es wird bestimmt große regionale Unterschiede geben. In Großstädten wie Hamburg, Düsseldorf und Köln werden die pädagogischen Einrichtungen mit diesem Thema flexibler umgehen. In Dorfschulen kleineren Gemeinden könnte es sich etwas schwieriger gestalten, die Schüler mit neuen Unterrichtsstoff in diesen Bereichen zu konfrontieren. Im Allgemeinen gibt es zurzeit noch keine Richtlinien oder Gesetzesentwürfe für die Integration von Homosexuellen Ehen in den Schulunterricht.

Wie sieht es dementsprechend mit dem Recht von Waisenkindern aus? Haben diese Kinder nicht das Recht in einer traditionellen Familie aufzuwachsen, die aus einem Vater und einer Mutter bestehen? Jeder kann bestätigen, dass Väter und Mütter einen wichtigen geschlechtlich individuellen Einfluss auf die Kindheit und das Jugendalter ausüben. Wer wird die Verantwortung dafür übernehmen, dass einem Kind diese Erfahrungen vorenthalten worden sind?

Wer hat das Recht?

Geht es bei der Diskussion um die Gleichstellung homosexueller Ehepartner um das Recht von Homosexuellen oder von Kindern? Solange das soziale Umfeld nicht darauf vorbereitet ist, sollte nicht von einem Recht gesprochen werden, sondern von einer Pflicht gegenüber Kindern, die auf Adoptiveltern warten.

Es zeigt sich, dass es keine einfache und universelle Lösung für die Gleichstellung homosexueller Ehen gibt. Die Frage, ob es eine uneingeschränkte Möglichkeit gibt, homosexuelle und traditionale Ehen gleichzustellen bleibt, denn immer werden Rechte von anderen eingeschränkt werden, besonders der Kinder. Die Integration dieser Art von Lebensgemeinschaft und die dazu benötigte Gesetzesanpassung erfordern noch einen langen arbeitsreichen Weg der Akzeptanz und der Toleranz.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Empfohlen

Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Aktuell