Haushaltshilfen für Senioren – So bekommen Sie die Kosten erstattet

Ältere Menschen, die länger krank werden und ihren Haushalt nicht mehr alleine bewältigen können, bekommen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gestellt. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Leistungen Ihnen zustehen.

Wann Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben

Wenn Sie

  • eine Kur in Anspruch nehmen,
  • sich von einer Operation erholen müssen oder
  • in Ihrem Zuhause eine Krankheit auskurieren,

können Sie während dieser Zeit eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, von der Sie entsprechend versorgt werden. Bei dieser kann es sich entweder um eine verwandte, aber auch um eine fremde Person handeln, die täglich anfallende Arbeiten rund um den Haushalt übernimmt und Tätigkeiten, wie unter anderem

  • Waschen,
  • Putzen,
  • Kochen,
  • Bügeln oder
  • Einkaufen

für Sie erledigt. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden Ihnen – bis auf eine geringe Selbstbeteiligung – von Ihrer zuständigen Kasse erstattet, soweit Ihr Ehepartner oder ein anderer naher Verwandter nicht in der Lage ist, den Haushalt für Sie weiterzuführen.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind, Ihren Haushalt selbständig weiterzuführen und keine in Ihrem Haushalt lebende Person den Haushalt für Sie weiterführen kann, sei es beispielsweise wegen

  • sehr hohem Alter,
  • einem schlechten Gesundheitszustand oder
  • aufgrund des Umfangs der Haushaltsführung,

wird Ihnen eine Haushaltshilfe von der

  • Krankenkasse,
  • der Unfallversicherung oder
  • der Rentenversicherung

gestellt. In der Regel werden die Kosten für eine Haushaltshilfe dann übernommen, wenn Sie als  haushaltsführende Person ins Krankenhaus müssen, bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt, von dem Sie sich erholen müssen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

 

Krankenkasse

Unfallversicherung

Rentenversicherung

Voraus-setzungen

a) Für maximal 26 Wochen:

  • Krankenhausbehandlung
  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Medizinische Rehabilitation

b) Für maximal 4 Wochen:

  • schwere Krankheit (z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder Operation)
  • Medizinische Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen Arbeitsunfall
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  wegen Berufskrankheit

Nachdem Sie eine Haushaltshilfe bei Ihrer zuständigen Kasse beantragt haben, wird Ihnen diese entweder direkt gestellt, oder Ihnen werden deren tarifliche bzw. übliche Kosten erstattet.

Das benötigen Sie für die Antragstellung

Damit Ihre Krankenkasse bzw. die Unfall- oder die Rentenversicherung einschätzen kann, bis zu welchem Umfang Sie Unterstützung seitens einer Haushaltshilfe benötigen, müssen Sie zunächst einen Antrag ausfüllen. Ein entsprechendes Formular erhalten sie entweder auf telefonische Anfrage mit der Post zugesendet, alternativ haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich den Antrag im Internet auf der Webseite Ihrer Krankenkasse herunterzuladen, wie zum Beispiel hier.

Wenn Ihnen der Antrag vorliegt, müssen Sie neben Ihren persönlichen Daten eintragen,

  • für welchen Zeitraum Sie eine Haushaltshilfe benötigen,
  • aus welchen Gründen Sie auf die Unterstützung zurückgreifen müssen,
  • ob ggf. weitere Personen mitversorgt werden müssen und
  • an welchen Tagen Sie auf Hilfe angewiesen sind.

Darüber hinaus benötigen sie eine Bescheinigung von Ihrem Arzt, die Sie dem Formular beifügen müssen.

Der Leistungsumfang

a) Sachleistung

Wenn Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, erbringen die

  • Krankenkassen bzw.
  • die Unfallversicherungs- und
  • die Rentenversicherungsträger

in den meisten Fällen eine Sachleistung. Damit ist gemeint, dass die Träger Ihnen direkt eine Haushaltskraft einer Vertragsorganisation bezahlen. Dazu gehören beispielsweise

  • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • ambulante Pflegedienste oder
  • Sozialstationen,

mit denen direkt Verträge über die Erbringung einer Haushaltshilfe geschlossen werden. Die jeweilige Organisation, von der Sie Ihre Haushaltshilfe beziehen möchten, dürfen Sie sich als Versicherter in der Regel selbst aussuchen. Anschließend rechnet die Vertragsorganisation direkt mit der jeweiligen Kasse ab.

b) Kostenerstattung

Ist das Erbringen einer Sachleistung nicht möglich, dann können Sie sich alternativ selbst eine Haushaltshilfe beschaffen. Anschließend werden Ihnen die dadurch anfallenden Kosten in Anlehnung an das tarifliche oder übliche Entgelt einer Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse oder Ihrem jeweiligen Versicherungsträger übernommen. Beachten Sie jedoch, dies unbedingt vorher mit dem Leistungsträger abzusprechen und genehmigen zu lassen.

 c) Fahrtkosten

Soweit Sie eine Verwandte oder Verschwägerte Person bis zum 2. Grad, also zum Beispiel

  • Geschwister,
  • Kinder,
  • Enkelkinder,
  • Stiefkinder,
  • Stiefenkelkinder,
  • Schwiegerkinder oder
  • Schwager/Schwägerin

als Haushaltshilfe einsetzen, können Sie nicht mit einer Kostenerstattung für eine selbst beschaffte Haushaltshilfe rechnen. In diesem Fall werden Ihnen lediglich die Fahrtkosten und der Verdienstausfall erstattet. Ein möglicher Verdienstausfall muss jedoch zusätzlich vom Arbeitgeber bestätigt werden.

Höhe der Zuzahlungen und Eigenleistungen

Wie hoch die Leistungen ausfallen, die Sie von Ihrer zuständigen Kasse erhalten, kann sehr unterschiedlich sein. Während einige Träger keine Kosten erstatten, wenn eine verwandte Person den Haushalt übernimmt, erstatten wieder andere verwandten und verschwägerten Personen bis zum 2. Grad sogar bis zu 48 Euro pro Tag, wenn diese aufgrund Ihrer Erkrankung als Haushilfe einspringen. Hinzu kommen außerdem zehn Prozent der Kosten, die Sie selbst tragen müssen, also mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Tag.

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