Elternzeit – finanzielle Tricks und Tücken

Die Elternzeit bringt nicht nur in den eigenen vier Wänden große Veränderungen mit sich, denn auch in finanzieller und beruflicher Hinsicht gibt es sehr viel zu beachten.

Werdende Mütter sollten auf jeden Fall ihren Vorgesetzten über die Schwangerschaft informieren, da ihnen dadurch Kündigungsschutz zusteht und sie auch von unterschiedlichen Schutzvorschriften profitieren können. Dies ist beispielsweise bei vorwiegend stehenden Aktivitäten oder auch bei Nachtarbeit sehr nützlich. Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber allerspätestens in der ersten Geburtswoche beantragt werden.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro monatlich, es handelt sich dabei um einen Ersatz für das Einkommen. Allerdings müssen in diesem Fall die Eltern oder zumindest ein Elternteil das Kind betreuen und nicht mehr als wöchentlich 30 Stunden arbeiten. Das Elterngeld wird in der Regel über den Zeitraum von einem Jahr ausgezahlt, was auch für Alleinerziehende zutrifft. Falls sich allerdings der Vater eine berufliche Auszeit von 2 Monaten nimmt, dann können insgesamt 14 Monate Elterngeld beansprucht werden.

Wie sieht die fristgerechte Beantragung aus?

Elterngeld kann allerdings nur dann vom Staat bezahlt werden, wenn es gleich nach der Geburt mit der Geburtsurkunde beantragt wird. Dafür ist die Elterngeldstelle zuständig, die häufig bei Jugendämtern anzutreffen sind. Das Geld wird dann innerhalb von drei Monaten auch rückwirkend ausgezahlt.

Der Antrag erfolgt über das Formular von der Elterngeldstelle. Er kann natürlich erst dann bearbeitet werden, wenn das Baby auf der Welt ist, weshalb die Geburtsbescheinigung sehr wichtig ist. Der Eingangsstempel vom Antrag ist für das Zahlungsdatum ausschlaggebend, aber auch wenn seit der Geburt schon mehrere Wochen vergangen sind, lohnt es sich darauf nicht zu verzichten. Gegebenenfalls kann man den Elterngeldantrag auch per Fax oder Mail an die zuständige Elterngeldstelle senden, allerdings ist es in diesem Fall ratsam, sich telefonisch über die Ankunft zu versichern und vor allem, dass die eingetragenen Daten auch leserlich sind.

Das Elterngeld basiert sich im Prinzip auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Aber auch wenn die Mutter noch nie gearbeitet hat (oder ihr Einkommen geringer als 300 Euro ist), stehen ihr mindestens 300 Euro Elterngeld zu. Je größer der Verdienst, desto höher sind dann natürlich auch die zuständigen Beträge, wobei die Grenze allerdings bei 1.800 Euro liegt. Sonderzahlungen oder Weihnachtsgelder spielen für das Elterngeld keine Rolle, da es sich dabei um einmalige Zahlungen handelt. Es besteht aber die Möglichkeit beim Arbeitgeber anzufragen, ob diese Zahlungen oder Boni nicht umwandelt werden können, so dass sie monatlich als Einkommen hinzukommen.

Verdient man zusammen mit dem Ehepartner über 500.000 Euro jährlich, dann besteht allerdings KEIN Anspruch auf die staatliche Unterstützung, was übrigens auch der Fall ist, wenn man mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet! Wird in Teilzeit gearbeitet, dann verkürzt sich auch dementsprechend das Elterngeld.

Obwohl natürlich auch der bessere Verdiener bei dem Kind bleiben kann, um dadurch mehr Elterngeld zu erhalten, muss man sich bewusst sein, dass in diesem Fall auf das monatliche Einkommen vom Ehepartner zu verzichten ist. Es ist deshalb ratsam, wenn der Partner mit dem geringeren Gehalt zu Hause bleibt.

Einen weiteren finanziellen Vorteil kann auch das Wechseln der Steuerklasse mit sich bringen. Der Wechsel sollte allerdings gleich am Anfang der Schwangerschaft beantragt werden. Da in der Regel die Frauen bei den Kindern bleiben besteht die Möglichkeit in die Steuerklasse drei zu wechseln. In diesem Fall fällt weniger Lohnsteuer an. Die neue Steuerklasse muss allerdings ein halbes Jahr vor dem Beginn vom Mutterschutz gültig sein.

Wer also von diesem Steuertrick profitieren möchte, sollte sich sofort nach Bestätigung der Schwangerschaft an das Finanzamt wenden, damit die Umwechslung so schnell wie möglich erfolgen kann.

Wie sieht es mit dem Elterngeld Plus aus?

Elterngeld Plus ist ideal, wenn man nach der Geburt in Teilzeit arbeiten will. In diesem Fall wird der Zeitraum für die staatliche Unterstützung verlängert, da Eltern in Teilzeitarbeit bis zu 28 Monaten unterstützt werden können. Allerdings entsprechen diese Beträge höchstens der Hälfte vom Basiselterngeld. Von Vorteil ist, dass sich das relativ neue Elterngeld Plus mit dem Basiselterngeld in flexibler Form kombinieren lässt und auch noch der Partnerschaftsbonus genutzt werden kann, bei dem noch zusätzlich 4 Monate als Bonus bezahlt werden. Arbeiten also beide Eltern durchgehend 4 Monate lang in Teilzeit und beziehen das Elterngeld Plus, dann kann der Partnerschaftsbonus ausgenützt werden.

Bevor Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden kann, müssen die Mütter vorher 2 Monate ihr Basiselterngeld erhalten haben. Übrigens halbiert sich beim Elterngeld Plus nicht nur der Mindestsatz vom Basiselterngeld, sondern auch die Geschwisterboni.

Fazit

Die Entscheidung, welche finanzielle Unterstützung für die Elternzeit besser ist, hängt natürlich nicht nur von den unterschiedlichen Beträgen, sondern auch von steuerlichen Faktoren ab. Obwohl Elterngeld im Prinzip einkommensteuerfrei ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass am Jahresende eine Steuernachzahlung fällig ist. Das Elterngeld summiert sich mit dem Einkommen, weshalb bei der Gesamtsumme dann auch ein neuer Steuersatz notwendig sein kann. Zusätzlich zum Elterngeld können Sie natürlich auch auch Steuervergünstigungen geltend machen, die Ihnen weitere finanzielle Flexibilität bringen.

Ob eine Teilzeitarbeit finanziell interessant ist oder nicht hängt aber auch davon ab, wer sich um das Kind in dieser Zeit kümmert. Können sich die Großeltern nicht um das Baby kümmern, dann werden bei der Kinderbetreuung noch zusätzliche Kosten anfallen.

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